Wenn man nach Berlin zieht oder einfach mal Lust hat, innerhalb von Berlins den Stadtbezirk zu wechseln, kommt relativ schnell nach einer erfolgreichen Wohnungsbesichtigung das leidige Thema Mietkaution auf. Gehört man dann noch zur Gruppe der Geringverdiener oder Null-Verdiener, wie Studenten, die sich ja bekanntlich hier häufiger aufhalten, dann bringt die Forderung einer Hausverwaltung oder Wohnungseigentümers nach einer Mietkaution samt Bürgen für die neue WG, den persönlichen Finanzplan gehörig durcheinander. Der klassische Lösungsweg sieht dann meist das Anpumpen der Eltern, eines Bekannten oder sogar die Aufnahme eines erweiterten Dispo Kreditrahmens vor. Alternativ sollte man sich mit der aktuell sehr gehypten Kautionsbürgschaft auseinandersetzen.
Was ist eine Kautionsbürgschaft?
Eine Kautionsbürgschaft ist wie der Name vermuten lässt eine Bürgschaft, die von einer Versicherung oder Bank ausgestellt und dem Vermieter anstatt der Barkaution als Sicherheit für eventuell aufkommende Mietschäden übergeben wird. Der Vorteil für den Verbraucher bei der ganzen Sache ist, dass dieser sich nicht strecken muss, die volle Kautionssumme aufbringen zu müssen. Natürlich stellt niemand eine Bürgschaft umsonst aus, daher werden für die Mietbürgschaft Beiträge fällig, die jedoch mit ab ca. 50 Euro im Jahr im Vergleich zu einer Kautionssumme von drei Monatskaltmieten doch sehr gering ausfallen und eben kein finanzielles Loch in den persönlichen Haushaltsplan reißen.
Vermieter überzeugen
Der Markt für Kautionsbürgschaften zeigt sich in den letzten Monaten sehr dynamisch, es kommen ständig neue Anbieter hinzu und diese unterscheiden sich natürlich, im Besonderen in den fälligen Gebühren. Ein Vergleich aller Anbieter für eine Kautionsbürgschaft ist insofern äußerst ratsam, da sich so nochmal bares Geld sparen lässt. Um die eigene Hausverwaltung zu überzeugen, dass Sie mit einer Bürgschaft nicht wirklich schlechter fährt als mit einer in Bar hinterlegten Kautionssumme, eignen sich verschiedene Argumente, die hier nachzulesen sind. Und sollte sich diese wider Erwarten doch nicht auf eine Bürgschaft einlassen, so können Sie bei allen Anbietern für eine Mietbürgschaft nach geltendem Recht 14 Tage ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Mit einer Mietbürgschaft geht man also kein Risiko ein, kann aber im Erfolgsfall die Haushaltskasse erheblich entlasten. Den einzigen persönlichen Nachteil, den ich bei der Sache sehe ist, dass man sowohl die Bürgschaft beantragen, als auch seinen Vermieter überzeugen muss. Das bedeutet schlichtweg Arbeit und Bürokratiekram. Das macht definitiv keinen Spaß, aber es kann sich eben lohnen, wenn man grad nicht über ein angenehmes finanzielles Polster verfügen sollte.
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